Impressum

Inhaltlich Verantwortlich gemäß TMG:

Förderverein Selbachpark e. V.

Udo Schulte (1. Vorsitzender)

Wielandstr. 44
59077 Hamm

 

Vertreter:

Dietrich Wünnemann (2. Vorsitzender)

Kirchspiel 5

59077 Hamm

Kontakt:
Telefon: +49 2381 401086 (1. Vorsitzender)

Telefon: +49 2381 992406 (2. Vorsitzender)
E-Mail: info@selbachpark.com


Zuständige Aufsichtsbehörde für Datenschutz Nordrhein-Westfalen

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Nordrhein-Westfalen

Postfach 20 04 44

40102 Düsseldorf

Tel.: 0211/38424-0

Fax: 0211/38424-10

E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

 

Datenschutz

Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis.

 

Verarbeitung personenbezogener Daten

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Eine Person ist identifizierbar, wenn sie direkt oder indirekt, mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Kennnummer, etc., die Ausdruck der speziellen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann. (Vgl. Art. 4 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) )

Eine Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführter Vorgang im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

Die Verpflichtung möglichst wenig personenbezogene Daten zu verarbeiten gilt gemäß Art. 25 Abs. 2 DS-GVO für den Umfang der Verarbeitung, die Speicherfrist und ihre Zugänglichkeit. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Zustimmung ist nur wirksam, wenn sie freiwillig und nach ausreichender Information gegeben worden ist. Diese Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen. Dies ergibt sich aus Art. 7 DS-GVO.

Sofern personenbezogene Daten erhoben werden, müssen Sie hierüber informiert werden.

Weiterhin müssen Ihnen die Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten bei Berichtigung, Löschung oder Einschränkung auf Anfrage mitgeteilt werden. Sie können Ihre Zustimmung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen. Ihre personenbezogenen Daten werden daraufhin gelöscht.

 

Auskunftsrecht

Sie als betroffene Person haben das Recht von dem Verantwortlichen darüber Bestätigung zu verlangen, ob sie betreffende Daten verarbeitet werden. Sofern dies der Fall ist haben Sie ein Recht auf Auskunft über die Verarbeitungszwecke der personenbezogenen Daten, die Kategorien personenbezogener Daten, die geplante Dauer der Speicherung der Daten, bzw. über die Festlegung der Kriterien der Dauer der Speicherung und über das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen.

 

Der Verantwortliche ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden. In diesem Fall ist der Verantwortliche der Förderverein Selbachpark. e. V.

Weiterhin haben Sie Recht auf Auskunft über das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde. Wurden die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben, sind Ihnen alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten mitzuteilen. Zusätzlich haben Sie Recht auf Auskunft über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung (einschließlich Profiling).

Ihnen ist eine Kopie der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden zur Verfügung zu stellen. Die erste Zurverfügungstellung der Kopie erfolgt unentgeltlich.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.

 

Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

Die Rechte der Mitglieder im Überblick:

 

Das Recht auf Zugang zu Informationen

Alle Mitglieder des Fördervereins Selbachpark e. V.  haben das Recht, auf ihre eigenen personenbezogenen Daten zugreifen zu dürfen. Sie haben einen Anspruch darauf, zu erfahren, wie der Verein die personen-bezogenen Daten verwendet. Auf Wunsch des Mitglieds muss der Verein eine Kopie personenbezogener Daten kostenlos dem Mitglied zur Verfügung stellen.

 

Das Recht auf Vergessenwerden

Das bedeutet, dass die Mitglieder ein Anrecht darauf haben, „vergessen“ zu werden. Das gilt ganz besonders dann, wenn die Mitgliedschaft endet, oder wenn dem Verein die weitere Nutzung der Daten untersagt wird. Das heißt auch, dass der Förderverein Selbachpark e. V. Dritte, denen er Daten übermittelt hat, darüber informieren muss:

• wenn unrichtige Daten berichtigt wurden gem. Art. 16 GVO,

• bestrittene Daten gesperrt haben,

• unzulässig erhobenen Daten gesperrt wurden.

 

Das Recht auf Portabilität der Daten

Insbesondere bei Service-Anbietern wird die Übertragbarkeit von Daten wichtig. Betroffene haben einen entsprechenden Anspruch auf Übertragung der Daten in ein üblich maschinenlesbares Format.

 

Das Recht auf Informationen und Freigabe

Das bedeutet, bevor der Förderverein Selbachpark e. V. Daten sammelt, der Betroffene darüber informiert werden muss. Der Betroffene muss der Erfassung seiner Daten ausdrücklich zustimmen. Ein stillschweigendes Einverständnis reicht nicht aus!

• Alle Prozesse, mit denen der Verein Daten sammelt, müssen daraufhin 

  überprüft   

  und entsprechend angepasst werden.

• Es muss hier sicher gestellt sein, dass das eingeholte Einverständnis

  des Mitgliedes dokumentiert und gespeichert wird.

 

Das Recht auf Berichtigung falscher Daten

Wie bisher gibt es einen Berichtigungsanspruch, wenn Daten veraltet, unvollständig oder falsch sind.

 

Recht auf Einschränkung der Datennutzung

Mitglieder dürfen verlangen, dass ihre persönlichen Daten nicht weiterverarbeitet werden. Der Förderverein Selbachpark e. V. darf diese zwar speichern, im Ergebnis aber nicht weiter verwenden.

 

Das Einspruchsrecht

Direktmarketing wird von vielen als besonders störend empfunden. Daher dürfen Mitglieder Einspruch gegen die Verwendung ihrer Daten für direktes Marketing einlegen. Hierüber müssen Sie bei der Erhebung der Daten informieren. Sobald das Mitglied Einspruch erhoben hat, dürfen die Daten nicht mehr verwendet werden.

 

Der Anspruch auf Benachrichtigung

Kommt es zu einen Problem mit der Datensicherheit, was personenbezogene Daten betrifft, muss der Verein die betroffenen Mitglieder innerhalb von 72 Stunden darüber informieren. Das bedeutet für den Verein:

• Dass er im eigenen Interesse die Datensicherheit optimieren muss.

• Er muss Maßnahmen ergreifen und einrichten, damit die Probleme bei

  der Datensicherheit erkannt werden,

• Er muss einen Prozess definieren, um im Falle eines Falles innerhalb

  von 72 Stunden das betroffene Mitglied zu informieren.

 

 

Was tun bei Datenpanne?

Sobald es zu einer Datenpanne gekommen ist, muss der Förderverein Selbachpark e. V. abschätzen, ob Risiken für die betroffenen Mitglieder wahrscheinlich sind. Dazu gehören u. a. Diskriminierung, Identitätsdiebstahl oder auch ein finanzieller Verlust. Das muss vom Verein in der Risikoabwägung dokumentieren.

Neben den Betroffenen muss der Datenschutzbeauftragte des Landes NRW informiert werden, wenn es zur Datenpanne gekommen ist. Dies muss unverzüglich, d. h. innerhalb von 72 Stunden, nach Kenntnis des Vorfalls, geschehen. Im Artikel 33 DSGVO ist geregelt, was dem Datenschutzbeauftragten alles mitgeteilt werden muss.

• Was ist passiert und wie viele Personen und Datensätze sind ca.

  betroffen?

• Welche Folgen hat die Verletzung der personenbezogenen Daten?

• Was haben Sie getan, um die Folgen abzumildern bzw. zu beseitigen?

 

Die Datenpanne muss mit allen Auswirkungen und ergriffenen Maßnahmen dokumentiert werden.

Registereintrag

Amtsgericht Hamm

Vereinsregister

Registernummer: VR 1395

Borbergstraße 1

59065 Hamm

 

Steuernummer: 322/5945/0249

Der Verein ist als besonders förderungswürdig anerkannt. Er ist berechtigt, für Spenden, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.

 

Haftungshinweis
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